Allgemeine Geschäftsbedingungen für EMS-Training

Tarife und Laufzeit

Der Gesamtwert des jeweiligen Starterpaketes ist im Voraus in bar oder per EC-Karte zu begleichen. Der Nutzungsvertrag im Rahmen der Halbjahres-Mitgliedschaft wird für eine Laufzeit von 26 Wochen (6 Monaten) geschlossen und verpflichtet zur Zahlung von mindestens 26 Wochenbeiträgen. Bei Abschluss einer Jahres-Mitgliedschaft beträgt die Laufzeit 52 Wochen (12 Monate). Die Mitgliedschaft erlaubt ein Training pro Woche. Zusätzliche EMS-Trainingseinheiten können gegen Zahlung laut Preisliste gebucht werden. Der Wechsel in einen Tarif mit längerer Laufzeit ist jederzeit möglich. Wird die Mitgliedschaft nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert sie sich um jeweils die Hälfte der Dauer der Erstlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Umzug möglich. Der Umzug wird dann anerkannt, sobald eine amtliche Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts zuzüglich des Mietvertrages vorgelegt wird und dieser außerhalb des Einzugsbereichs von 25 km entfernt liegt. Bei Kündigung erfolgt keine ganze oder teilweise Rückzahlung der Gebühren oder Beiträge.

Termine

Das Training findet ausschließlich nach Terminvereinbarungen statt. Um einen ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb sicher zu stellen, ist es unbedingt notwendig, pünktlich mit den jeweiligen Terminen zu beginnen. Terminänderungen sind spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. WerderSports behält sich vor, nicht fristgerecht abgesagte Termine zu berechnen.

Einzugsermächtigung

Die Beiträge und Gebühren im Rahmen der Halbjahres-Mitgliedschaft oder der Jahres-Mitgliedschaft sind per Einzugsermächtigung zu entrichten. Durch das Mitglied zu vertretende Rücklastschriften werden mit je 10,00 € berechnet. Ab der zweiten Rücklastschrift ist WerderSports dazu berechtigt, das Einzugsverfahren zu kündigen und den Beitrag auf Barzahlung umzustellen. Auf Antrag des Nutzers wird WerderSports einer erneuten Teilnahme am Lastschriftverfahren zustimmen, wenn keine berechtigten Gründe entgegenstehen.

Ruhezeit

WerderSports gewährt nach Vorlage eines ärztlichen Attests, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine beitragsfreie Ruhezeit von 1-12 Wochen. Die Inanspruchnahme einer Ruhezeit muss das Mitglied rechtzeitig, möglichst einen Monat vor Beginn der Ruhezeit schriftlich anzeigen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben. Die Anzahl der Ruhemonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Während der Ruhezeit besteht keine Kündigungs- und Trainingsmöglichkeit. Ruhezeiten sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich. Während der Ruhezeit ist die Trainingskarte bei WerderSports zu hinterlegen.

Schlussbestimmungen

Die Haftung von WerderSports für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht den ganzen Nutzungsvertrag. Statt der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz bzw. eine gesetzliche Regelung. Ergänzend gilt die im Beratungsgespräch unterschriebene Gesundheitsaufklärung.

Einwilligungserklärung

Der Unterzeichner willigt ein, dass die über seine Person und Mitgliedschaft gemäß § 4 Bundesdatenschutzgesetz maßgeblichen Umstände für Verwaltungszwecke und zum Zweck der Auswertung elektronisch aufgezeichnet, verarbeitet und genutzt werden. Es werden keine Daten an Dritte übermittelt.